5. Ausgangslage und Rügen 5.1 Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist eine geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe des Typs WPL 25 l-2 Set auf Parzelle 438 in A. Die Wärmepumpe soll in einem Abstand von ca. 0,5 m vor der Nordostfassade des Gebäudes Nr. 2233 der Beschwerdegegner aufgestellt werden. Zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden wird die Wärmepumpe einen Abstand von ca. 16 m aufweisen. Strittig ist vorliegend, ob die Wärmepumpe die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere jene der Lärmschutz- Verordnung, einhält. 5.2