57 Baubewilligungspflicht für die Gartengestaltung in der Landwirtschaftszone - Legitimation der Beschwerdeführenden zur Anfechtung einer Feststellungsverfügung (Erw. 1) - Baubewilligungspflicht einer Kirschlorbeerhecke (Erw. 4.3.1) Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 29. Mai 2019 i.S. C. und N.W. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt/Gemeinderats H. (RRB Nr. 2019-000606). Aus den Erwägungen