Zusammen mit dem Erd- und dem Obergeschoss zählen die Häuser drei Geschosse. In der Dorfzone, in der nur zwei Vollgeschosse erstellt werden dürfen, sind solche Häuser unzulässig (§ 6 BO). Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde gutzuheissen. Abbildung 2 Der Vorbau steht 1,15 m vor der Trauflinie und macht das Dachgeschoss zum Vollgeschoss. 88 Gebäudeabstand und geschlossene Bauweise Der Gebäudeabstand darf null sein, wenn das kommunale Recht den Gebäudeabstand zwar für zwingend, gleichzeitig aber die geschlossene Bauweise für zulässig erklärt.