3.3 Die Beschwerdeführenden bringen ferner vor, dass das Bauvorhaben ebenfalls die Liegenschaft 3487 übermässig beschatte. Auf solche Drittinteressen können sich die Beschwerdeführenden mangels Beschwer allerdings nicht berufen, jedenfalls solange nicht zwingendes Recht klar verletzt ist und ein Einschreiten von Amtes wegen geboten wäre. Zwingendes Recht ist schon deshalb nicht ver- 2017 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 425