Die verdichtete Bauweise und das Schaffen zusätzlicher attraktiver Wohneinheiten ist von grossem öffentlichem Interesse. Eine Umplatzierung würde dazu führen, dass das Attikageschoss nach Norden, zur viel befahrenen Kantonsstrasse hin, ausgerichtet und nicht mehr attraktiv wäre. Auch vergrössert das Attikageschoss die Beschattung des Nachbargebäudes bloss um wenige Minuten. Es lässt sich nicht sagen, dass dadurch die Dauer des Sonnenlichtentzugs untragbar oder eine bereits untragbare Situation zusätzlich verschärft würde. So überwiegen die Interessen der Bauherrschaft an der Realisierung ihres Bauvorhabens. 3.3