ten Überprüfung der Besonnungsdauer im Wohnzimmer im Erdgeschoss konnte festgestellt werden, dass die wohnhygienischen fachlichen Empfehlungen an die Besonnung erfüllt werden." Der Fachbericht erweist sich als nachvollziehbar und schlüssig, so dass darauf abgestellt werden kann. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich beim geplanten Attikageschoss um eine attraktive, 120 m2 grosse 4½-Zimmer-Wohnung mit einer 72 m2 grossen Terrasse auf der Westseite handelt. Die verdichtete Bauweise und das Schaffen zusätzlicher attraktiver Wohneinheiten ist von grossem öffentlichem Interesse.