Anders als die Bauparzelle (Wohnzone W2) liegt die Nachbarparzelle 1424 in der Wohn- und Arbeitszone WA4, wo im Unterschied zur Zone W2 deutlich höhere Bauten zugelassen sind und eine verdichtete Bauweise angestrebt wird (§§ 5 und 7 Abs. 3 BNO). Als Teil des Beschattungsproblems kann angesehen werden, dass das Gebäude auf Parzelle 1424 den Kantonsstrassenabstand um rund 1,5 m unterschreitet und so näher an die Bauparzelle herangerückt ist. Der Stadtrat hat für die Beurteilung der Schattenauswirkung einen Fachbericht in Auftrag gegeben. Der Bericht stützt sich auf das Grundlagenbuch von Etienne Grandjean ab