Norden gelegenen M.-Strasse und der Nachbarparzelle 1424 um 5,20 m höher. Das Bauvorhaben wirft am mittleren Wintertag einen Dauerschatten von ca. 2 ¾ Stunden auf das Nachbargebäude der Parzelle 1424. Gemäss den Nachberechnungen der Bauherrschaft könnte diese Beschattung allerdings bloss um 8 Minuten reduziert werden, wenn das Attikageschoss ganz weggelassen würde. Beim (vom Schattenwurf) betroffenen Gebäude auf Parzelle 1424 handelt es sich um ein freistehendes Zweifamilienhaus mit einer Wohnung im Erd- und Obergeschoss und einer zweiten, kleinen Wohnung, im Dachgeschoss.