87 Hauszufahrt; Dachgeschoss, Dachaufbauten - Eine 31 m lange private Zufahrt zur Erschliessung von vier Gebäuden gilt als Hauszufahrt und darf bei der Berechnung der Ausnützungsziffer zur anrechenbaren Grundstücksfläche gezählt werden (Erw. 2.2). - Am Dach angebrachte Vorbauten, die über die Trauflinie ragen, sind keine blossen Dachaufbauten; sie machen das Dachgeschoss zum Vollgeschoss (Erw. 4). Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Dezember 2017 (BVURA.17.386). Aus den Erwägungen