Ebenso ist den Bemerkungen der Fachperson zu folgen, dass zwar einzelne Bausünden (Bahnhofstrasse 125 und 129) vorhanden seien, das Ortsbild aber dennoch als weitgehend intakt einzustufen sei. Diese wenigen Bausünden aus einer ferneren Vergangenheit lassen nicht den Rückschluss zu, dass der Gemeinderat das Ortsbild nicht konsequent schütze oder ein schützenswertes Ortsbild heute gar nicht mehr bestehe. 4.3 Der Beschwerdeführer bringt noch vor, dass eine Indachanlage um rund 25 % teurer sei, einen um "wenigstens 10 %" geringeren Energieertrag habe und ebenfalls Reparaturen nur mit grösserem Aufwand behoben werden könnten.