weitgehend intakt bezeichnet werden. Entsprechend verfolge die Gemeinde mit der Kernzone K2 das Ziel, eine gewisse Homogenität zu bewahren. Das Nachbargebäude 139a/139b, ein Neubau, sei (entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers) nach den für die Kernzone geltenden Prinzipien erstellt worden. Der Bau sei mural, habe ein Satteldach und stehe mit der Strasse in Beziehung. – Die Kernzone K3 hingegen sei heterogener und entsprechend weniger hochwertig. Die Kernzone K2, um die es hier gehe, umfasse die grösste Fläche innerhalb der Kernzonen. Der Strassenzug sei hier vor allem wichtig.