2. Bauvorhaben Der Beschwerdeführer will auf seinem Gebäude an der Hauptstrasse (Parzelle 853) eine 67 m2 grosse Aufdach-Fotovoltaikanlage mit insgesamt 41 Modulen realisieren. Die einen Module (2x16) sollen in zwei Reihen im oberen Bereich des Hauptdachs, die anderen (3x3) auf dem Wintergartenvorbau angebracht werden. Die Gemeinde hat eine Baubewilligung verweigert mit der Begründung, dass es in der Kernzone nur Indachanlagen gebe und Aufdachanlagen aus Gründen des Ortsbildschutzes nicht bewilligt würden. Der Beschwerdeführer hingegen hält den Entscheid für bundesrechtswidrig und aus Kosten- und Energieeffizienzgründen für unverhältnismässig.