Die Suche nach Referenzzonen … erübrigt sich daher. Die Kriterien und Massstäbe, an denen sich Bauten zu orientieren haben, ergeben sich direkt aus § 9 BNO bzw. aus dem Bestand (vgl. so auch im Ergebnis: RRB 2014-676 vom 20. Juni 2014, S. 8). Diesbezüglich ergibt sich Folgendes: 5.2.5 Typisch im Weiler S. sind nach den Ausführungen der Fachperson anlässlich der Augenscheinsverhandlung die traufständig den Strassenraum begleitenden Bauten und die kompakte Siedlungsform, umgeben von der schönen unbebauten Reusslandschaft. Oft werden Weiler einer eigenen Zone, der sogenannten Weilerzone zugeteilt. In diesem Fall wurde der Weiler der Dorfzone zugeteilt.