W2 4.00 8.00 Wohnzone W3 5.00 9.00 Wohn- und Gewerbezone 3 5.00 9.00 Wohn- und Gewerbeparkzone 5.00 9.00 Arbeitszone 6.00 6.00 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen o o Die mit «o» bezeichneten Werte und Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall fest (vgl. § 8 Abs. 5 BNO). 5.2.3