Sonst könnte ja der Private durch blosse Beschwerdeerhebung jedes Gesetz, das eine Bewilligungspflicht aufstellt, mindestens vorübergehend ausser Kraft setzen. Der verweigernde Entscheid ist eine sogenannte negative Verfügung. Bestreitet der Private jedoch wie im vorliegenden Fall, dass überhaupt ein Erlaubnisvorbehalt besteht, besitzt die Beschwerde gegen einen Entscheid, der den Bestand eines Polizeiverbots feststellt, in dem Sinne aufschiebende Wirkung, dass die strittige Nutzung so lange frei vorgenommen werden kann, als deren Verbot oder Bewilligungsvorbehalt nicht rechtskräftig festgestellt ist. Dieser feststellende Entscheid ist eine sogenannte positive Verfügung.