öffentlichen Zwecks (bspw. durch Grundbucheintrag) ausgewiesen ist. Zwar schreibt Art. 1 SNV vor, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch geeignete Massnahmen sicherzustellen sei, dass die Alterswohnungen nicht zweckentfremdet werden, mangels verbindlicher Vorgaben in den Sondernutzungsvorschriften kann mit diesem Passus die gewünschte Rechtssicherheit jedoch nicht garantiert werden. … 5.2.6 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass … die offene Zwecksetzung des Gestaltungsplans, die fehlende Sicherstellung des gel- 2015 Verwaltungsbehörden 430