Im Vordergrund steht hierbei der Neubau eines Alterszentrums mit wohnbegleitendem Angebot. … Der vorliegende Gestaltungsplan bezweckt, die bestehenden baurechtlichen Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung im Hinblick auf den Bau eines Pflegezentrums und von Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden Angebot von Betreuungsund Pflegedienstleistungen mit ‹Rund-um-die-Uhr-Betreuung› sowie einem öffentlichen Begegnungszentrum zu präzisieren. Er schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ‹H.›.