Die vorstehenden Überlegungen werden auch durch die im Planungsbericht aufgeführten Zielsetzungen des Gestaltungsplans gestützt. So führt der Planungsbericht unter dem Titel «Planungsgegenstand und Ziele» Folgendes aus: «1.1 Anlass und Gegenstand der Planung Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft sowie die damit einhergehenden, vielschichtigen Veränderungen in unserem unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld zwingen die Gemeinden mehr denn je, über ihre räumliche Entwicklung nachzudenken. Raumentwicklungsrelevanten Entscheidungen kommt, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, eine immer grössere Bedeutung zu.