Somit fehlt es auch in dieser Hinsicht an einem öffentlichen Interesse, die geplanten Wohnungen in der Zone OE zu realisieren. Ebenso wenig lässt sich aus dem Pflegegesetz vom 26. Juni 2007 (PflG; SAR 301.200) direkt ein öffentlicher Zweck für den Bau von Alterswohnungen ableiten. 5.2.3 … Zwar ist aufgrund der räumlichen Nähe eine gewisse Verbindung zwischen den Wohnungen und dem geplanten Pflegezentrum einzuräumen, indessen statuiert der Gestaltungsplan weder einen sachlichen noch einen organisatorischen Zusammenhang zwischen den Wohnungen und dem Pflegezentrum. Dies geht deutlich aus 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 425