nicht zu beurteilen (vgl. dazu AGVE 2000, S. 211, welcher für Al- ters- und Pflegeheime die Zonenkonformität bejaht, Alterswohnungen jedoch nicht zu beurteilen hatte). 5.2.2 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE dient in erster Linie der Sicherung des Landbedarfs, auf den das Gemeinwesen für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben durch Erstellung von Bauten und Anlagen angewiesen sind (CHRISTIAN HÄUPTLI, a.a.O., § 15 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 423