6 SNV grundsätzlich für die Erstellung von Hochbauten für ein Pflegezentrum und für Alterswohnungen mit entsprechenden Einrichtungen für Betreuungs- und Pflegedienstleistungen bestimmt und sind im Grundsatz nach den jeweils aktuellsten «Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten» (Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen) zu erstellen. Laut dem Planungsbericht sollen die sechs Gebäude im südlichen Teil des Areals mit Miet- und Eigentumswohnungen belegt werden, wobei ein Wohnungsmix von 2,5 bis 5,5 Zimmerwohnungen angeboten wird.