sollen die Anforderungen an eine der landschaftlich empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung definiert werden. Zu diesem Zweck scheidet der Gestaltungsplan sieben Baufelder aus… Diese Baufelder sind gemäss Art. 6 SNV grundsätzlich für die Erstellung von Hochbauten für ein Pflegezentrum und für Alterswohnungen mit entsprechenden Einrichtungen für Betreuungs- und Pflegedienstleistungen bestimmt und sind im Grundsatz nach den jeweils aktuellsten «Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten» (Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen) zu erstellen.