2. Planerische Ausgangslage … Laut Art. 1 der Sondernutzungsvorschriften (SNV) soll der Gestaltungsplan «H.» die bestehenden baurechtlichen Bestimmungen von § 13 BNO im Hinblick auf den Bau eines Pflegezentrums und von Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden Angebot von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen (7x24 h Betreuung) sowie einem öffentlichen Begegnungszentrum, präzisieren. Er beabsichtigt die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Gebiet «H.». Zudem 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 421