{"Signatur": "AG_BV_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2015-02-02", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_BV_001_BVURA-14-605_2015-02-02.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/2680", "Checksum": "8229e166088741d9c136bd7c5d721d29"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["BVURA.14.605"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.02.2015 BVURA.14.605"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.02.2015 BVURA.14.605"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.02.2015 BVURA.14.605"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauen und Anlagen \nAlterswohnungen sind ohne Sicherstellung des öffentlichen Zwecks in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform."}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:12:10", "Checksum": "b0e6ef1eff041afb737cda252446bf93", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.02.2015 BVURA.14.605\nRegeste:\nAlterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauen und Anlagen \nAlterswohnungen sind ohne Sicherstellung des öffentlichen Zwecks in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform.\n\n2015 Verwaltungsbehörden 420\n\nDamit ist sichergesellt, dass ausserhalb der Bauzonen nur rechtmässige Bauten erstellt und belassen werden können. Es besteht daher vorliegend kein Grund, die vom Verwaltungsgericht geprägte\nPraxis in Frage zu stellen.\nZusammenfassend steht damit fest, dass es den Gemeinden als\nkommunale Baubewilligungsbehörden auch zusteht, Baugesuche für\nBauten und Anlangen ausserhalb der Bauzonen wegen Bundesrechtswidrigkeit abzuweisen. Nicht erlaubt ist es der kommunalen Behörde\ndagegen, ein Baugesuch ohne Zustimmung des Kantons zu bewilligen.\n(…)\n\n77 Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauen und Anlagen\nAlterswohnungen sind ohne Sicherstellung des öffentlichen Zwecks in der\nZone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform.\n\nAus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom\n2. Februar 2015 (BVURA.14.605).\n\nAus den Erwägungen\n\n2. Planerische Ausgangslage\n… Laut Art. 1 der Sondernutzungsvorschriften (SNV) soll der\nGestaltungsplan «H.» die bestehenden baurechtlichen Bestimmungen\nvon § 13 BNO im Hinblick auf den Bau eines Pflegezentrums und\nvon Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden Angebot von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen (7x24 h Betreuung)\nsowie einem öffentlichen Begegnungszentrum, präzisieren. Er beabsichtigt die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine geordnete bauliche Entwicklung\nder Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Gebiet «H.». Zudem\n2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 421\n\nsollen die Anforderungen an eine der landschaftlich empfindlichen\nLage angemessene Umgebungsgestaltung definiert werden.\nZu diesem Zweck scheidet der Gestaltungsplan sieben Baufelder aus… Diese Baufelder sind gemäss Art. 6 SNV grundsätzlich für\ndie Erstellung von Hochbauten für ein Pflegezentrum und für Alterswohnungen mit entsprechenden Einrichtungen für Betreuungs- und\nPflegedienstleistungen bestimmt und sind im Grundsatz nach den jeweils aktuellsten «Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten»\n(Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen) zu erstellen.\nLaut dem Planungsbericht sollen die sechs Gebäude im südlichen\nTeil des Areals mit Miet- und Eigentumswohnungen belegt werden,\nwobei ein Wohnungsmix von 2,5 bis 5,5 Zimmerwohnungen angeboten wird. Um eine demographische Durchmischung (Generationenwohnen) zu beeinflussen, könne ergänzend angedacht werden, zwei\nGebäude explizit für Familienwohnungen auszuweisen. …\n5. Zonenkonformität\n5.1 …\nMit ihrer Beschwerde rügen die Beschwerdeführenden hauptsächlich die fehlende Zonenkonformität der geplanten Alterswohnungen in der Zone OE der Gemeinde B. …\n5.2\n5.2.1\n… Das vorliegend massgebliche Gebiet «H.» ist laut Bauzonenplan der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) zugewiesen.\nWie erwähnt ist die Zone OE gemäss § 13 BNO für vorhandene und\nkünftige, dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen\nbestimmt.\nIn den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen dürfen nur öffentliche und öffentlichen Zwecken bzw. Interessen dienende Werke\nerstellt werden. Private Vorhaben sind nicht zulässig; auch nicht als\n«provisorische», mit Beseitigungsrevers belastete Bauten\n(AGVE 2000, S. 209 f. mit Hinweisen; CHRISTIAN HÄUPTLI in:\nKommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, Bern 2013, § 15\nN 90 ff.). Voraussetzung zur Festsetzung einer Zone für öffentliche\nBauten und Anlagen ist auch, dass das geltend gemachte zukünftige\nBedürfnis genügend konkretisiert ist. Es ist vom Gemeinwesen so\n2015 Verwaltungsbehörden 422\n\n"}