Vorliegend kann eine Reduktion der Überdachung der Terrasse auf Ebene 2 um 40 cm im vereinfachten Verfahren bewilligt werden. Auch eine Öffnung des Mittelteils kann im vereinfachten Verfahren beurteilt werden, wobei in diesem Fall der Gemeinderat zu entscheiden hätte, ob je nach Lösung nicht auch noch weitere Nachbarn als die unmittelbar östlich angrenzenden Beschwerdeführenden einzubeziehen wären (etwa die Eigentümerschaft der Parzelle 100 im Westen).