4. Sachverhalt/Baubewilligungsentscheid (…) Die Abteilung für Baubewilligungen BVU erteilte dem Beschwerdeführer eine befristete lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV und stimmte dem Baugesuch damit unter Auflagen zu. Der Stadtrat Y. vertritt in seinem Entscheid den Standpunkt, dass Art. 31 Abs. 2 LSV im Widerspruch zu Art. 22 USG stehe. Der Stadtrat Y. versagte Art. 31 Abs. 2 LSV die Anwendung und lehnte das Baugesuch auf Grund eines Verstosses gegen die Lärmschutzvorschriften ab (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte).