78 Bauen ohne Baubewilligung; Rechtsschutz Dritter; Anmerkung der fehlenden Besitzstandsgarantie im Grundbuch - Wer nicht innert drei Monaten seit Kenntnisnahme einer Baurechtswidrigkeit interveniert, verliert seinen Rechtsschutzanspruch (Erw. 4.4). - Die fehlende Besitzstandsgarantie einer (materiell) rechtswidrigen Baute ist als Eigentumsbeschränkung gemäss § 163 BauG im Grundbuch anzumerken (Erw. 5.3). Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 6. März 2015 (BVURA.14.333). 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 431 Aus den Erwägungen