86 Asylbewerberunterkunft Die Umnutzung eines Wohngebäudes in eine Unterkunft für Asylbewerbende gilt als Wohnnutzung und benötigt keine Baubewilligung. Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 7. Juli 2014 (BVURA.14.327). Aus den Erwägungen