Die Methode der Begehung durch ortsfremde Probanden, mit welcher die effektiven Immissionen objektiv ermittelt werden können, kommt meist nur bei komplexen Geruchsfällen zur Anwendung, da sie sehr zeit- und kostenintensiv ist. Mittels des Geruchszeitanteils kann jedoch in einfacheren Fällen, wie dem vorliegenden Fall, abgeschätzt werden, ob die Geruchsimmissionen übermässig sein können. In der deutschen Geruchsimmissions-Richtlinie (kann unter folgendem Link bezogen werden: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/ 15666.htm) … wird die Übermässigkeit von Gerüchen über die Häufigkeit, mit welcher ein Geruch wahrnehmbar ist, definiert.