Immissionen verursacht, obwohl sie die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen einhält (Art. 5 Abs. 1 resp. Art. 9 Abs. 1 LRV). Geruchsimmissionen gelten als übermässig, wenn aufgrund einer Erhebung feststeht, dass sie einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stören (Art.2 Abs. 5 lit.b LRV). 1.2.1 Hedonische Geruchswirkung In der Beschwerde vom 13. November 2013 wird Küchenabluft als generell sehr unangenehmer Geruch bezeichnet. Dieser Einschätzung können wir nicht zustimmen. Untersuchungen zur hedonischen Geruchswirkung von Küchenabluft sind uns nicht bekannt.