Liegenschaft der Beschwerdegegner an der Südost-Fassade geplant und gebaut worden sei. In den Baugesuchsplänen sind die Küchenabluftaustrittsstellen der jeweiligen Wohneinheiten jedoch nicht eingezeichnet. Dies ist bei Baugesuchsplänen auch nicht üblich. Die Baugesuchsunterlagen liefern keine Hinweise, dass beim Bau der Siedlung die Platzierung der Küchenabluftaustrittsstellen sorgfältig abgewogen wurde. Es ist unklar, ob zum Zeitpunkt der Baubewilligungserteilung überhaupt schon feststand, wo sich die jeweiligen Küchenabluftaustrittsstellen befinden werden.