ter Küchenabluft kann es sich allenfalls um lästige, keinesfalls aber um schädliche Luftverunreinigungen handeln. Fast jeder Haushalt ist Verursacher von Kochgerüchen. Werden geruchsintensive Tätigkeiten in den Küchen ausgeführt und der Dampfabzug ist in Betrieb oder das Küchenfenster steht offen, werden Kochgerüche im Nahbereich wahrgenommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei üblichen Überbauungssituationen mit Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeabstände bei Ein- oder Doppeleinfamilienhäusern keine Belästigungen betreffend Kochgerüchen zu erwarten sind, auch wenn keine Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung angewendet werden.