3.3.3 Eventualiter verlangen die Beschwerdeführenden … den Einbau einer Schalldämpfung und einschränkende Betriebszeiten (Betrieb nur zwischen 7.30–8.30 Uhr, 11.00–12.00 Uhr und 17.00–18.00 Uhr). … Laut den kantonalen Fachexperten mag der Einsatz eines Schalldämpfers in einer Gross- oder Industrieküche angebracht sein, im vorliegenden Fall seien der nachträgliche Einbau eines Schalldämpfers sowie weitere bauliche oder betriebliche Massnahmen unverhältnismässig. Die beantragte Betriebszeitbeschränkung des Abluftventilators sehen die Fachexperten als realitätsfremd an.