(ALAIN GRIFFEL/HERIBERT RAUSCH, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Ergänzungsband zur 2. A., Zürich 2011, Art. 1 N 21, drittes Lemma, mit Hinweisen; Art. 11 N 16). 3.3.2 Als Hauptantrag verlangen die Beschwerdeführenden, … die Beschwerdegegner seien zu verpflichten, den neuen Lüftungsaustritt an der Nordost-Fassade … zurückzubauen. … Der Rückbau des Lüftungsaustritts wäre zwangsläufig mit dem Ausstoss über die Südostfassade verbunden; dadurch wären aber die Nachbarn im Südosten in ihren Interessen betroffen, was entsprechend den vorstehenden Ausführungen der beantragten Massnahme entgegensteht (vgl. Erw.