lage … darf die Bevölkerung … höchstens geringfügig stören (vgl. BGE 123 II 335; AGVE 2010, S. 148). Die in Frage stehende Küchenventilation Modell Electrolux WH EFC 9360 CN stellt zweifellos eine ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG dar, bei deren Betrieb Lärm- und Geruchsemissionen verursacht werden. Nachdem sowohl die bisherige Lüftungsanlage als auch die neue Anlage nach Inkrafttreten des USG erstellt wurden, gilt die Anlage als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 25 Abs. 1 USG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 LSV, die die Planungswerte einzuhalten hat. Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sind im Anhang 6 LSV (Ziff. 1 Abs. 1 lit. e LSV) entsprechende Belastungs-