Vielmehr ist umstritten, wo der Kniestock zu messen ist: Die Beschwerdeführenden vertreten die Ansicht, dass die Messung bei den Rücksprüngen der nordwestlichen und der südwestlichen Gebäudeecken zu erfolgen habe, was Kniestockhöhen von 1,80 m bzw. 2,85 m ergebe. Demgegenüber legt der Gemeinderat … Dokumentationsmaterial (Referat der Rechtsabteilung BVU anlässlich der Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Baugesetzgebung vom 24. September 1997) mit folgendem Inhalt ins Recht: "… Bei einem Bauvorhaben ist die Fassade auf beiden Enden zurückversetzt und das Dach entsprechend eingeschnitten.