Fläche wegen der angefochtenen Planungszone nicht wie beabsichtigt überbaut werden kann, liegt sie einstweilen brach, wogegen das für das Grundstück aufgeworfene Kapital weiterhin verzinst werden muss. Ausgehend von einem Hypothekarzins von aktuell rund 2.5 % ergibt das geschätzte jährliche Zinsaufwendungen von Fr. 75'000.–, während 5 Jahren somit Fr. 375'000.–. Der Streitwert beträgt Fr. 375'000.–. Für Streitwerte über Fr. 100'000.– bis 500'000.– geht der Rahmen für die Entschädigung von Fr. 5'000.– bis 15'000.– (§ 8a Abs. 1 lit. a Ziff. 4 AnwT). Entsprechend der Bedeutung des Falls liegt die tarifgemässe Entschädigung für den genannten Streitwert in der Regel innerhalb eines