… 4.12 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Planungszone … erfüllt sind. … 5. Im Beschwerdeverfahren werden die Verfahrenskosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt (31 Abs. 2 VRPG). Im vorliegenden Verfahren unterliegen die Beschwerdeführenden vollständig, weshalb sie die Verfahrenskosten zu tragen haben. Entsprechend der Verteilung der Verfahrenskosten haben sie der Gemeinde A. die ihr durch den Beizug eines Rechtsvertreters entstandenen Parteikosten vollumfänglich zu ersetzen (§ 32 Abs. 2 VRPG).