Bereits bestehende Verkaufsnutzungen sollten dabei berücksichtigt, im Fall grosser Areale die Nutzung proportional auf die Grundstücksfläche aufgeteilt und der Austausch via Dienstbarkeitsvertrag zugelassen werden (vgl. Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen und mittelgrosse Verkaufsnutzungen, Empfehlungen zur Umsetzung des Richtplankapitels S 3.1, III. Empfehlungen für die Nutzungsplanung, Ziffern 1.2 und 2.2.). Die Empfehlungen enthalten weiter Hinweise auf die Bestimmungen in der kantonalen Muster- BNO, welche zwischenzeitlich ebenfalls eine Anpassung im betreffenden Bereich erfahren haben (vgl. Muster-BNO der Abteilung Raumentwicklung BVU, Stand 19. März 2012, A3 Zonenvorschrif-