Für die Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie die mittelgrossen Verkaufsnutzungen erliess die Abteilung Raumentwicklung BVU hernach am 28. Januar 2013 differenzierte Empfehlungen zur Umsetzung dieses Kapitels. Insbesondere wird für diese Nutzungen nunmehr im Interesse der Rechtssicherheit der Erlass möglichst konkreter BNO-Be- stimmungen vorgeschlagen, aus denen eindeutig hervorgeht, ob, wo und in welchem Ausmass die fraglichen Verkaufsnutzungen zulässig sind.