schluss vom 26. November 2010). In der Folge beschloss der Grosse Rat am 20. September 2011 die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans (RP 11). Die Vorgaben gemäss Kapitel S 4.3 (vgl. obige Ausführungen) wurden darin übernommen und neu im Kapitel S 3.1, Richtplanbeschlüsse Ziffer 3, zusammengefasst. Für die Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie die mittelgrossen Verkaufsnutzungen erliess die Abteilung Raumentwicklung BVU hernach am 28. Januar 2013 differenzierte Empfehlungen zur Umsetzung dieses Kapitels.