Raumentwicklung BVU in ihrem abschliessenden Vorprüfungsbericht vom 11. August 2010 fest, nach dem neu angepassten Richtplan (Paket "Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung", beschlossen vom Grossen Rat am 22. Juni 2010, Richtplankapitel S 4.3) würden neue Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen von 500 m2 bis 3'000 m2 ausserhalb von Kern- und Zentrumsgebieten in ländlichen Zentren einer ausdrücklichen Bezeichnung in der Nutzungsplanung bedürfen. Da A. ein ländliches Zentrum darstelle und in den Arbeitszonen verschiedene Verkaufsnutzungen existierten, würden diese Standorte gemäss der neuen Regelung einer Grundlage im Nutzungsplan bedürfen.