kunft zu erwarten sind. Mit Blick auf den Beschluss vom 22. Oktober 2011 erweist sich die erforderliche Planungsabsicht der Gemeinde somit als genügend konkretisiert. Sie hat sich seither weiter gefestigt, indem der Gemeinderat die Auftragsvergabe zur BNO-Teilände- rung sowie ein entsprechendes Kostendach beschlossen hat. In der Folge wurden nach Angaben des Gemeinderats bereits verschiedene Besprechungen durchgeführt und ein erster Entwurf der neuen Bestimmung ausgearbeitet (vgl. auch zum Ganzen VGE IV/78 vom 10. Dezember 2010).