Einerseits ist beabsichtigt, Klarheit hinsichtlich der Gebietsabgrenzung resp. des Geltungsbereichs zu schaffen. Anderseits sind Verteilungsregeln vorgesehen, die festlegen, wieviel m2 Verkaufsfläche einzelnen Gebieten oder Parzellen zukommt. Der Erlass einer Planungszone wird auch nach Angaben des Gemeinderats weiter umso mehr notwendig, als bereits ein Gesuch für einen Fachmarkt im betroffenen Gebiet vorliegt (Gesuch der Beschwerdeführenden), aber auch weitere Baugesuche in Zu- 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 477