"Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen" vom 23. Dezember 2011 (www.ag.ch/verkehr > Strasseninfrastruktur > Kampagne sicher-im-verkehr.ch > Tempo-30-Zone) ist eine Zone mit von der Höchstgeschwindigkeit abweichender Geschwindigkeit nur zulässig, wenn die getroffenen Massnahmen die Geschwindigkeit in ausreichendem Mass senken. Als Richtlinie für Tempo-30-Zonen sind folgende Werte anzustreben: 492 Verwaltungsbehörden 2013