Das Erscheinungsbild der Strasse verleitet objektiverweise zu einem schnellen Fahren. Der Ausbaustandard der Strasse ist derart, dass bei Einführung von Tempo 30 allein ohne weitergehende Massnahmen nicht ohne weiteres damit gerechnet werden kann, dass die reduzierte 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 491