Voraussetzung ist aber, dass die real gefahrene Geschwindigkeit auch tatsächlich reduziert wird. Eine Geschwindigkeitslimite, die zwar herabgesetzt, nicht aber respektiert wird, kann sodann negative bzw. gefährliche Auswirkungen anstelle der angestrebten Vorteile haben. Insbesondere für die schwächsten Strassenbenutzer, namentlich die Fussgänger, die betagten Personen und die Kinder, welche sich dadurch in einer falschen Sicherheit wiegen aufgrund eines nur vermeintlich geschwindigkeitsreduzierten Verkehrs (vgl. VPB 62.26, Urteil des Bundesrats vom 19. November 1997).