13 Abs. 2 LSV). Die Spange grenzt unter anderem an Wohnzone (auf einer Länge von rund 100 m nordöstlich der Spange). In der Wohnzone gelten die Empfindlichkeitsstufe (ES) II und damit die Immissionsgrenzwerte von 60 dB(A) Tag und 50 dB(A) Nacht. Nach der Grobschätzung der Lärmbelastung (vgl. das Berechnungstool Strassenlärm des BVU unter www.ag.ch/geoportal > Online Karten > Strassenlärm) weist die Spange bei einem DTV von 4'000 mit einem Anteil Schwerverkehr von 5 % tags bzw. 3 % nachts bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Emissionsniveau von 72 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht auf (in 1 m Abstand von der Strassenachse).