97 Tempo-30-Zone - Voraussetzungen - Fehlende Verhältnismässigkeit, wenn nur an wenigen Orten eine Verletzung der Lärmgrenzwerte behoben werden könnte (Erw. 6) - Erforderlichkeit flankierender Masssnahmen (Erw. 7) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 26. August 2013 (BVURA.13.183). 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 485 Aus den Erwägungen