2.6). - Eine Ausnahmebewilligung für den Besuch von Blockkursen kann nur bei nicht ganzjährig geöffneten Saisonbetrieben (mehrmonatige Schliessung) erteilt werden (Erw. 2.7.3). - Die nicht berücksichtigte Berufsschule hat kein eigenes schützenswertes Interesse an der Zuweisung einer bestimmten Berufslernenden (Erw. 3). Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 1. Mai 2013 i.S. W.N. und Verein H. gegen den Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport (Abteilung Berufsbildung und Mittelschule) (RRB-Nr. 2013-000481). Sachverhalt